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Zum Strahlenschutz in der DDR

Eisenbahnland Schweiz

In Deutschland waren wir die ersten, die eine moderne, den damaligen internationalen Richtlinien entsprechende Regelung für den sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen hatten, die einheitlich galt. Sie enthielt wirksame Vollmachten für den Leiter der SZS, Dr. med. Georg Sitzlack, dem ich hier ein kleines Denkmal setze. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass er auch Mitglied im Gouverneursrat der Internationalen Atomenergie-Agentur war, wo wir heute meines Wissens keinen deutschen Vertreter haben.
Da ich auch für die Strahlenschutzinspektion verantwortlich war, bin ich damals viel unterwegs gewesen und habe die Vielfalt des Lebens in der DDR gesehen. Im Rahmen von Kooperationsverträgen u. a. m. bin ich auch in anderen RGW-Ländern gewesen.
Die Reisen in die Schweiz - man bedenke: Anfang der 60er Jahre! - waren für mich noch recht jungen „Spund“ natürlich etwas ganz Besonderes. Der Hintergrund: Das Zentralamt für den Internationalen Eisenbahverkehr mit Sitz in Bern aktualisierte (und tut das wohl immer noch) in Abständen von zwei Jahren die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter. Dazu kamen in Abständen Experten der beteiligten mittel- und westeuropäischen Staaten auf Einladung des Berner Zentralamtes an einem ungestörten Ort zusammen, um die Paragraphen (im konkreten Fall „Randnummern“) des Regelwerks einzeln vorzunehmen und zu diskutieren und abzustimmen, ob und wie sie entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik und besonders der jeweiligen Wirtschaftsinteressen zu ändern sind.
Die „ehemalige“ Deutsche Demokratische Republik ebenso wie die damalige Bundesrepublik Deutschland waren noch nicht international etabliert, somit waren sie nicht als Staaten, sondern als Eisenbahngesellschaften vertreten. Sowohl die Bundesbahn als auch die Deutsche Reichsbahn hatten folglich nur beratende, nicht beschließende Stimme. Mit fachlicher Kompetenz, präzisen Argumenten in der Debatte und Absprachen in den Pausen mit Kollegen aus Ländern mit ähnlichen Interessen konnte man trotzdem gut Einfluss nehmen. Der „Vertreter der Bundesbahn“ war immer ein Ministerialbeamter. Die Reichsbahn sandte, je nach Tagesordnung (soweit bekannt) einen Experten für Gifte, einen für Sprengstoffe und/oder einen für radioaktive Stoffe. Letzteren hatten sie aber nicht selber. So kam es, dass ein noch recht junger Strahlenschützer aus Berlin zusammen mit zwei gestandenen Kerlen vom Tarifamt, von denen der eine viel kleiner und der andere viel gewichtiger war, sehr interessante erste Erfahrungen in Verhandlungen auf internationalem Parkett machte.

Strahlenschutz
in der DDR

Mit einigem Stolz darf ich sagen: Ich war der Textautor der Strahlenschutzverordnung der DDR und war federführend in der Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens. Dazu gehörte damals, dass ich verpflichtet war, die geplanten Regelungen mit allen potentiell Betroffenen zu diskutieren und deren Vorschläge nach Möglichkeit zu berücksichtigen (dies in einer sogenannten Diktatur!)